Angenommen, ich bin als Angestellter eine Woche krankgeschrieben, aber fühle mich nach zwei Tagen wieder fit. Darf ich trotz Krankmeldung arbeiten gehen?

Grundsätzlich schon. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die das Arbeiten trotz Krankschreibung verbietet. Denn, was viele nicht wissen: Die Krankschreibung stellt kein Arbeitsverbot dar. Die „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ – abgekürzt „AU“ –, die der Arzt ausstellt, erfüllt vor allem zwei Funktionen: Sie dient als Feststellung, dass jemand zum aktuellen Zeitpunkt nicht in der Lage ist, seine jeweilige Tätigkeit zu erledigen. Und als Prognose, wie lange dieser Zustand voraussichtlich andauert.

Fazit: Eine AU mit einer zeitlichen Vorgabe ist eine Prognose, nicht mehr und nicht weniger.

In erster Linie entscheidet der MA ob er wieder in die Arbeit gehen kann oder in der Tat den Zeitraum /Prognose benötigt.

  • Arbeiten trotz Krankschreibung ist grundsätzlich erlaubt.
  • Es gibt keine gesetzliche Regelung, die das Arbeiten trotz Krankschreibung verbietet.
  • „Nimmt der Arbeitnehmer seine Arbeit frühzeitig wieder auf, ist er wie jeder andere Angestellte auch unfall- und krankenversichert.