Die Gutes im Sinn haben, haben auch die Veranlagung, Gutes zu tun.

Aktuell gibt es so viele Möglichkeiten Gutes zu tun, hilfreich und unterstützend tätig  zu sein, dass es schwer fällt die richtige Entscheidung zu treffen.

Wir haben auch dieses Jahr Kinderheime und krebskranke Kinder mit Geldspenden unterstützt.

Dies war jedoch nur möglich, weil unsere Kunden ihr Vertrauen in uns weiter mit Aufträgen bestätigt , unsere Mitarbeiter als Team die Arbeiten effizient erledigt haben.

An dieser Stelle Ihnen allen vielen Dank.

Wir sehen uns gesund und erholt wieder in 2023.

Ihr

Team der Hechtl Maler GmbH

Der Arbeitnehmer muss immer erst ab dem dritten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.

Ist der Mitarbeiter krank und arbeitsunfähig, muss er den Arbeitgeber unverzüglich darüber informieren, spätestens zu Beginn der Arbeitszeit am ersten Krankheitstag. Die Krankmeldung kann telefonisch erfolgen, aber auch per E-Mail, wenn gesichert ist, dass die Mail auch gelesen wird. Der Arbeitnehmer muss auch angeben, wann er mit seiner Genesung rechnet (zum Beispiel: „Ich rechne damit, morgen wieder zur Arbeit zu kommen.“). Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage, hat der Mitarbeiter zusätzlich eine von einem niedergelassenen Arzt mit Kassenzulassung ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorzulegen. Der Arbeitgeber darf die Vorlage aber auch schon am ersten Krankheitstag verlangen – unabhängig davon, ob der Verdacht einer vorgetäuschten Erkrankung besteht (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14. November 2012 – 5 AZR 866/11).

Diese Anzeige- und Nachweispflichten bei Erkrankung sind im Entgeltfortzahlungsgesetz in Paragraf 5 vorgeschrieben. Ziel des Gesetzes ist es, Missbrauch zu bekämpfen und den Arbeitgeber über den Eintritt und die Dauer einer Arbeitsverhinderung zu informieren, damit dieser entsprechend planen kann.

Angenommen, ich bin als Angestellter eine Woche krankgeschrieben, aber fühle mich nach zwei Tagen wieder fit. Darf ich trotz Krankmeldung arbeiten gehen?

Grundsätzlich schon. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die das Arbeiten trotz Krankschreibung verbietet. Denn, was viele nicht wissen: Die Krankschreibung stellt kein Arbeitsverbot dar. Die „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ – abgekürzt „AU“ –, die der Arzt ausstellt, erfüllt vor allem zwei Funktionen: Sie dient als Feststellung, dass jemand zum aktuellen Zeitpunkt nicht in der Lage ist, seine jeweilige Tätigkeit zu erledigen. Und als Prognose, wie lange dieser Zustand voraussichtlich andauert.

Fazit: Eine AU mit einer zeitlichen Vorgabe ist eine Prognose, nicht mehr und nicht weniger.

In erster Linie entscheidet der MA ob er wieder in die Arbeit gehen kann oder in der Tat den Zeitraum /Prognose benötigt.

  • Arbeiten trotz Krankschreibung ist grundsätzlich erlaubt.
  • Es gibt keine gesetzliche Regelung, die das Arbeiten trotz Krankschreibung verbietet.
  • „Nimmt der Arbeitnehmer seine Arbeit frühzeitig wieder auf, ist er wie jeder andere Angestellte auch unfall- und krankenversichert.

Forscher entwickeln weißestes Weiß gegen den Klimawandel
Die an der Purdue-Universtiät entwickelte Farbe soll nicht nur Sonnenlicht stark reflektieren, sondern auch die Temperatur gegenüber der Umgebung senken.
Ein Forschungsteam der Purdue University im US-Bundesstaat Indiana hat eine Farbe entwickelt, die das Sonnenlicht zu 98,1 Prozent reflektieren kann. Sie übertreffen damit nach eigenen Angaben ihren eigenen Rekord vom Oktober 2020 mit einer Farbe, die 95,5 Prozent des Sonnenlichts reflektieren kann.
Messungen im Freien hätten ergeben, dass die Farbe in der Nacht Oberflächen um bis zu 10,5 °C kühler halten kann als die Umgebung. Auch könne sie in Mittagsstunden Oberflächen um gut 4 °C gegenüber der Umgebung abkühlen. Das funktioniere auch im Winter bei einer Außentemperatur von 6 °C, hätten Messungen ergeben.
Die Forschenden meinen, mit der Farbe einen Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel leisten zu können. Wenn Gebäude damit beschichtet würden, bräuchte es weniger Klimaanlagen. „Wenn Sie diese Farbe verwenden würden, um eine Dachfläche von etwa 92 m2 abzudecken, können Sie eine Kühlleistung von 10 Kilowatt erzielen“, erläutert Maschinenbau-Ingenieur Xiulin Ruan von der Purdue University. Das sei leistungsfähiger als die zentralen Klimaanlagen, die in den meisten Häusern verwendet werden.
Weiter unter: https://www.heise.de/news/Forscher-entwickeln-weissestes-Weiss-gegen-den-Klimawandel-6018167.html?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE

Dass Sie Maler, Flugbegleiter oder Nonne sind, wissen nicht nur Ihre Kunden, sondern auch völlig Fremde – zumindest dann, wenn Sie Ihre Arbeitskleidung tragen. Offensichtlich als Angehöriger eines Berufsstandes erkennbar zu sein, hat viele Vorteile. Durch das Tragen von formaler Kleidung vermitteln wir das Gefühl, kompetent und wichtig zu sein. Einer Studie von Prof. Abraham M. Rutchick zufolge hilft der weiße Malerkittel beim Lösen von kreativen Aufgaben. Wäre nun interessant wie es sich dann bei Ärzten im weißen Kittel hinsichtlich der Kreativität verhält.
Arbeitskleidung ordnet zu, signalisiert ein bestimmtes Wissen gepaart mit Kompetenz.
Zusätzlich ist der Aspekt nicht zu vergessen, dass Arbeitskleidung auch schützt, vor Säuren, Laugen, Schmutz etc. pp.

Die Unterschiede zwischen Farben sind groß. Maßgeblich für die Eigenschaftsprofile sind die „inneren Werte“ einer Farbe, sprich deren Komposition aus Bindemittel, Pigmenten, Füllstoffen und Additiven.

Farben verändern sich durch UV-Licht und andere äußere Einflüsse: Holz dunkelt nach oder vergraut und Fassaden bleichen aus. Letzteres lässt sich verhindern: Silikatfarben von KEIM enthalten ausschließlich lichtechte, anorganische Pigmente und mineralische Bindemittel wie Wasserglas oder Sol-Silikat. Das Bindemittel Wasserglas ist nicht nur natürlich, sondern auch extrem witterungsbeständig, und schließt im Gegensatz zu Dispersionen die anorganischen Pigmente nicht in einen Film ein, sondern lässt die Lichtstrahlen direkt auf das Pigment treffen. Die Farbtöne leuchten direkt aus der samtmatten Oberfläche und zeigen eine erstaunliche, dauerhafte Tiefe und Brillanz.
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Was ist Corona für uns?
In der Landwirtschaft und im Handwerk machte sich die Bevölkerungsreduktion bemerkbar. Aufgrund der fehlenden Arbeitskräfte durch Tod, Abwanderung in die entvölkerten Städte oder aus Angst das Haus zu verlassen, konnten Felder nicht mehr bewirtschaftet werden und der Nahrungsbedarf wurde nicht mehr ausreichend gedeckt. Da auch einige Tiere an der Pest gestorben sein sollen, konnte auch hier die Nachfrage nicht mehr bedient werden. Mancher Vegetarier würde dies an dieser Stelle nicht bedauern. Die Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse, besonders für das Getreide, stiegen zunächst an. Die Bauern mussten erhebliche Einkommenseinbußen hinnehmen, da sie nicht nur weniger verkauften sondern auch weniger ernteten, weil der Boden in erster Linie nicht mehr bestellt wurde und auch die Arbeitskräfte für die Ernte fehlten. „Zum Vergleich: Die Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen haben im Juni 2020 zu leicht höheren Verbraucherpreisen geführt. Die Inflationsrate im Juni stieg auf 0,9 Prozent – nach 0,6 Prozent im Mai. Dienstleistungen verteuerten sich beispielsweise im Durchschnitt um 1,4 Prozent, da die Nachfrage wieder zulegte, aber auch die Aufwendungen im Rahmen der Corona-Vorsorge aufwändiger wurden. So wurden Friseurbesuche und Körperpflege um mehr als fünf Prozent teurer.“ Auch der Handel kam im 14. Jahrhundert zum Erliegen, sodass die Versorgung der Städte nicht mehr ausreichend gesichert war. Bald fielen die Preise jedoch für die landwirtschaftlichen Produkte wieder, da die Nachfrage sank, die Ertrage jedoch nicht in dem gleichen Maße. Dies führte zu einer zusätzlichen Verarmung der Landbevölkerung. Wegen der Landflucht kam es zu sogenannten Flur Wüstungen, die zum Teil bis zu 25% der bisherigen Anbauflächen ausmachten, was sich wiederum auf die Angebotsseite landwirtschaftlicher Erzeugnisse niederschlug. Auch die Grundbesitzer hatten große Schwierigkeiten ihre Ländereien zu bewirtschaften und mussten große Einkommenseinbußen hinnehmen. Da auch das Handwerk unter dem vielen Todesfallen zu leiden hatte, war es schwierig jemanden für das Errichten von Bauwerken oder nur das Verrichten der kleinsten handwerklichen Arbeiten zu finden. Die Preise für solche Dienstleistungen wurden enorm angehoben, wobei jedoch nicht davon ausgegangen werden kann, dass sich im gleichen Maße die Löhne der Handwerker steigerten. Sowohl die preislichen und personellen Veränderungen im Handwerk, als auch der Bevölkerungsruckgang als solcher, hatten große Auswirkungen auf die Neugründung von Dörfern und Städten nach der ersten Pestwelle. Da sich der Besitz von vielen nun auf weniger Menschen verteilte, hatte dies in der Landwirtschaft zur Folge, dass die Bauern nun mehr Land und mehr Nutztiere zur Verfügung hatten, die sie allerdings nicht bewirtschaften konnten. Für die Reichen bedeutete das noch mehr Reichtum, was wiederum zu einer immer größer werdenden Kluft zwischen Arm und Reich führte. Die wirtschaftlichen Veränderungen hatten weiterhin Bauern- und Zunftaufstande zur Folge. Außerdem hatten die Preisentwicklungen für Agrar- und Gewerbeprodukte zur Folge, dass sich zwischen ihnen eine große Preisschere – zugunsten der Gewerbeprodukte – entwickelte. Ein findiger Geist wird die Parallelen erkennen.

Als in Europa die Pest ausbrach, sollten Juden schuld sein. Bauern, Handwerker und Bürger mordeten zahllose jüdische Mitmenschen. Heute ist bekannt, was ein Virus ist. Doch macht das Wissen auch in der Coronakrise immun gegen Verschwörungstheorien? Die aktuellen Berichte sprechen eine andere Sprache.
Seit der Antike war Europa von der Pest verschont geblieben. Als die Krankheit sich 1348 von der Hafenstadt Marseille auf dem ganzen europäischen Kontinent ausbreitete, konnten sich die Menschen das massenhafte Sterben nicht erklären. Da weder Ärzte noch Wissenschaftler die Ursache für die Verbreitung der Epidemie kannten, wurde eine Erklärung konstruiert, die sich gut in das kollektive Bewusstsein der europäischen Gesellschaften jener Zeit einfügte: Die Juden sollten Schuld sein. Ihnen warf man vor, die Brunnen zu vergiften. Wer genau die Vorwürfe unters Volk brachte, lässt sich heute schwer sagen. Wieder erinnert es an die heutige Zeit. Daher ist es sinnvoll seinen gesunden Menschenverstand zu nutzen, nachzudenken bevor eine feste Meinung gebildet wird und dann erst handeln.
Nur im Zusammenhalt und der Gemeinschaft sind Kriesensituationen zu bewältigen.

Erforderlich und erste Bedingung für das Ergattern eines Ausbildungsplatz war die „ehrliche Geburt“. Somit waren alle unehrlichen Berufe, die im weitesten Sinne mit toten Materialien oder Lebewesen zu tun hatten, sowie deren Nachkommen genauso ausgeschlossen wie Unfreie, Leibeigene oder Angehörige von Fremdvölkern wie Juden, „Zigeuner“ oder Türken.

Bisweilen wurde diese sogenannte Ehrlichkeit bis zu vier Generationen zurückverfolgt. Hatte man dann einen Lehrplatz erlangt (für den der Vater natürlich bezahlen musste), stand ein „Gelöbnis des Gehorsams“ an. Bis ins 20. Jahrhundert genoss der Lehrherr auch ein Züchtigungsrecht über seinen Lehrling.

Ebenso verpflichtend vorgesehen war die eheliche Geburt. Obwohl sich auch Kaiser Ferdinand I. für die Abschaffung dieser Verpflichtung einsetzte, sollte es bis zum josephinischen Toleranzpatent dauern bis auch unehelich Geborene zur Lehre zugelassen wurden.

Nicht notwendig – außer in der Apotheker- oder Baderausbildung- schienen jedoch Lese- oder Schreibkenntnisse bzw. eine Schulbildung zu sein. Vorgeschrieben aber war die Katechese.

Auch an den Meister wurden Anforderungen gestellt: neben redlichem Verhalten und Schuldenfreiheit bei der Zunftkasse musste er auch garantieren können, einen ehelichen, gut funktionierenden Haushalt zu besitzen und die angemessene Verpflegung des Lehrlings sicherstellen zu können. Abgesehen von der fachlichen Ausbildung seines Lehrlings sollte er auch religiöse und moralische Werte vermitteln.

Die Dauer der Lehrzeit wurde ab dem Ende des 14. Jahrhunderts geregelt: allerdings existierten große Unterschiede, allgemein gültige Aussagen dazu gibt es nicht. Die Lehrzeit konnte zwischen einem und sechs Jahren liegen. Grundsätzlich verkürzte sich die Lehrzeit, wenn nur wenig Lehrgeld bezahlt werden konnte. Auch konnte der Meister selbst die Lehre abkürzen oder verlängern. Frei verfügen konnte er auch über die Arbeitszeit seines Lehrlings: gewöhnlich arbeitete man im Winter von 05:00 Uhr bis 22:00 Uhr, im Sommer von 04:00 Uhr bis 21:00 Uhr. Sonn- und Feiertage waren frei. Da vor der Reformation eine Fülle von Feiertagen zu begehen war, herrschte eine Fünf-Tage-Woche.
Entnommen aus
Die Geschichte der Lehre
RedakteurIn: Kerstin Kuba