Erforderlich und erste Bedingung für das Ergattern eines Ausbildungsplatz war die „ehrliche Geburt“. Somit waren alle unehrlichen Berufe, die im weitesten Sinne mit toten Materialien oder Lebewesen zu tun hatten, sowie deren Nachkommen genauso ausgeschlossen wie Unfreie, Leibeigene oder Angehörige von Fremdvölkern wie Juden, „Zigeuner“ oder Türken.
Bisweilen wurde diese sogenannte Ehrlichkeit bis zu vier Generationen zurückverfolgt. Hatte man dann einen Lehrplatz erlangt (für den der Vater natürlich bezahlen musste), stand ein „Gelöbnis des Gehorsams“ an. Bis ins 20. Jahrhundert genoss der Lehrherr auch ein Züchtigungsrecht über seinen Lehrling.
Ebenso verpflichtend vorgesehen war die eheliche Geburt. Obwohl sich auch Kaiser Ferdinand I. für die Abschaffung dieser Verpflichtung einsetzte, sollte es bis zum josephinischen Toleranzpatent dauern bis auch unehelich Geborene zur Lehre zugelassen wurden.
Nicht notwendig – außer in der Apotheker- oder Baderausbildung- schienen jedoch Lese- oder Schreibkenntnisse bzw. eine Schulbildung zu sein. Vorgeschrieben aber war die Katechese.
Auch an den Meister wurden Anforderungen gestellt: neben redlichem Verhalten und Schuldenfreiheit bei der Zunftkasse musste er auch garantieren können, einen ehelichen, gut funktionierenden Haushalt zu besitzen und die angemessene Verpflegung des Lehrlings sicherstellen zu können. Abgesehen von der fachlichen Ausbildung seines Lehrlings sollte er auch religiöse und moralische Werte vermitteln.
Die Dauer der Lehrzeit wurde ab dem Ende des 14. Jahrhunderts geregelt: allerdings existierten große Unterschiede, allgemein gültige Aussagen dazu gibt es nicht. Die Lehrzeit konnte zwischen einem und sechs Jahren liegen. Grundsätzlich verkürzte sich die Lehrzeit, wenn nur wenig Lehrgeld bezahlt werden konnte. Auch konnte der Meister selbst die Lehre abkürzen oder verlängern. Frei verfügen konnte er auch über die Arbeitszeit seines Lehrlings: gewöhnlich arbeitete man im Winter von 05:00 Uhr bis 22:00 Uhr, im Sommer von 04:00 Uhr bis 21:00 Uhr. Sonn- und Feiertage waren frei. Da vor der Reformation eine Fülle von Feiertagen zu begehen war, herrschte eine Fünf-Tage-Woche.
Entnommen aus
Die Geschichte der Lehre
RedakteurIn: Kerstin Kuba